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Paritätische Berufskommission Bauhauptgewerbe Kt. SH

Die PBK Schaffhausen ist zuständig für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen. Sie prüft im Interesse gleichmässiger Wettbewerbschancen die Einhaltung dieser Verträge durch Kontrollen und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.

Die PBK Schaffhausen bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen gemäss LMV und nach den Vollzugsrichtlinien der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission SVK Bauhauptgewerbe.

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Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle erfüllt sämtliche administrativen Belange wie Vollzugsarbeiten, Buchhaltung, Zusammenarbeit mit den Behörden und vieles mehr. Damit stellt sie den reibungslosen Ablauf der durch die Organe beschlossenen Handlungen sicher.

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SVK

Die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK) ist das auf nationaler Ebene tätige paritätische Vollzugsorgan zur Durchsetzung des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2019 - 2022).

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Parifonds

Der Parifonds Bau (Paritätischer Fonds des schweizerischen Bauhauptgewerbes) bietet zielgerichtete Bildungsleistungen für das Bauhauptgewerbe und sichert den Vollzug des Landesmantelvertrages. Beitragspflichtig und leistungsberechtigt sind dem Landesmantelvertrag unterstehendes Personal, die Gleisbauer und die Entsandten.

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STIFTUNG FAR

Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Um ihnen eine vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna (später zusätzlich Baukader Schweiz) den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft.

Das damalige Pioniermodell zeigte die Machbarkeit und Finanzierbarkeit des flexiblen Altersrücktritts auf und ermöglicht seit über 10 Jahren einen flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr.

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