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Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle erfüllt sämtliche administrativen Belange wie Vollzugsarbeiten, Buchhaltung, Zusammenarbeit mit den Behörden und vieles mehr. Damit stellt sie den reibungslosen Ablauf der durch die Organe beschlossenen Handlungen sicher.

Kontakt

Unsere Aufgaben (Art. 62 Abs. 6 LMV):

a) auftrags und namens der LMV-Vertragsparteien die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des LMV inklusive deren Anhänge und Zusatzvereinbarungen durchzusetzen, sofern im LMV oder in einer anderen Vereinbarung keine andere Lösung getroffen wurde, und den lokalen GAV anzuwenden und durchzusetzen sowie allfällige Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten über die Anwendung des lokalen GAV zu schlichten;

b) insbesondere obliegen ihr:

  • die Durchführung von gemeinsamen Lohnkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse im Betrieb entweder auf Einzelanzeige hin oder systematisch;
  • die Prüfung der betrieblichen Arbeitszeitkalender (Art. 27 Abs. 7 LMV), soweit dazu der LMV nicht eine andere Zuständigkeit festlegt, wie gemäss der Zusatzvereinbarung "Untertagbau" oder Zusatzvereinbarung "Grund- und Spezialtiefbau";
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden betreffend Lohnklasseneinteilung (Art. 38, 39 und 40 LMV);
  • Vollzug der "Unterkunftsvereinbarung";
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden betr. Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge im Betrieb;
  • Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten nach Art. 33 der "Mitwirkungsvereinbarung";
  • allfällige Mitteilung an Behörden, wie kantonale Arbeitsämter, öffentliche schweizerische Bauherrschaften, bei rechtskräftig beurteilten Verstössen gegen den LMV (inkl. lokaler GAV).

 

Revisionsstelle

Als Revisionsstelle amtet eine von den Vertragsparteien des LMV unabhängige Treuhandstelle. Die Revisionsstelle ist mit der Überprüfung der Jahresrechnung beauftragt. Zuhanden der PK-Versammlungen wird jährlich ein Bericht über die Rechnungsrevision verfasst.

Finanzierung

Im Vollzugsbereich finanziert der Parifonds die Aushandlung, die Überwachung und den Vollzug der Gesamtarbeitsverträge des Bauhauptgewerbes.

Die kantonalen und regionalen Aufgaben der paritätischen Berufskommissionen werden ebenfalls über die Geschäftsstelle entschädigt.

Parifonds Dienstleistungen (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (PBK Schaffhausen) in der Rechtsform eines Vereins.

Rechtsgrundlage

Gestützt auf Art. 62 Abs. 2 (bis 2022: Art. 76 Abs. 1) des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (PBK Schaffhausen) in der Rechtsform eines Vereins.